Einen Antrag auf Zuchttauglichkeit Ihres Gordon Setters können Sie formlos an das Vorstandsmitglied für das Zuchtwesen richten.

settersprungBitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Kopie der Ahnentafel (Vor- und Rückseite)
  • Kopie der Bewertungsbögen zweier Ausstellungen ab Zwischenklasse
  • Kopie des Leistungsbuches / der Zensurentafeln aller Prüfungen
  • Beleg über den Zahnstatus (sofern nicht im Bewertungsbogen der Ausstellung vermerkt)
  • Kopie des HD-Röntgenbefundes
  • PRA-DNA-Nachweis von LABOKLIN oder AHT
  • im Original: unterschriebene schriftliche Erklärung des Eigentümers der Hündin oder des Rüden, dass der betreffende Hund keine zur Zucht ausschließenden Mängel aufweist, bzw. diese durch medizinische Eingriffe, Behandlungen o.ä. verdeckt wurden
Die Gebühr für die Zuchttauglichkeits-Bescheinigung beträgt für GSCD-Mitglieder 30,- Euro, für Nichtmitglieder 50,- Euro und ist bei Antragstellung auf das Club-Konto zu überweisen.



Unter diesen Bedingungen kann Ihr Gordon Setter im GSCD zuchttauglich werden:

  • Er muß eine VDH/FCI Ahnentafel haben, bzw. ein Export-Pedigree des AKC = „American Kennel Club", CKC = „Canadian Kennel Club", KC = „The Kennel Club" oder ANKC = „Australian National Kennel Council" in Verbindung mit einer Einzeleintragung in einem vom VDH respektive der FCI anerkanntem Zuchtbuch.

  • Er muß im Alter von mind. 12 Monaten in Narkose vom Tierarzt auf HD geröngt werden und vom Gutachter mit A (normal) oder B (fast normal) eingestuft sein. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie beim Vorstandsmitglied für das Zuchtwesen. Die Gebühr für den HD-Befundbogen beträgt 30,- Euro.

  • Um als uneingeschränkt zuchttauglich zu gelten, muß der Hund mind. die Prüfungen JAP und HAP erfolgreich absolviert haben oder mindestens eine rassespezifische Leistungsprüfung mit Vorstehen an Federwild bei einem Verein für englische Vorstehhunde mit mindestens „sehr gut'' gemäß dem 20-Punkte-Bewertungsschema bestanden haben. Kann der Hund keine Wasserarbeit vorweisen, gilt er als eingeschränkt zuchttauglich.

  • Er muß zwei Mindest-Formwerte mit dem Ergebnis "sehr gut" haben, erworben auf zwei von der FCI oder dem VDH geschützten CAC- oder CACIB-Ausstellungen, unter zwei anerkannten Zuchtrichtern des In- oder Auslands, in der Offenen, Champion-, Zwischen- oder Gebrauchshundklasse nach vollendetem 15. Lebensmonat. Dabei muss zumindest ein Formwert von einem deutschen Zuchtrichter stammen und mindestens auf einer Ausstellung des GSCD erworben worden sein.

  • Dem Hund dürfen nicht mehr als 2 Prämolare fehlen.

  • Der Hund muß schußfest im Sinne der Prüfungs-Ordnung des GSCD sein.

  • Der Hund muß über ein PRA-DNA-Testergebnis verfügen.

Alle Details finden Sie in der > Zuchtordnung des GSCD < bzw. im > Anhang zur Zuchtordnung <