Sie haben eine zuchttaugliche Hündin und möchten eine eigene Zuchtstätte (Zwinger) gründen?

Bitte sind Sie sich Ihrer Verantwortung bewußt, daß Sie als zukünftiger Züchter für das Wohl der von Ihnen gezüchteter Hunde verantwortlich sind.

Mit dem Grad Ihrer Kompetenz, mit Ihrer Freundlichkeit, Ihrer Bereitschaft, sich stets um Ihre Nachkommen zu kümmern, tragen Sie dazu bei, ob der zukünftige Welpenbesitzer sich gut betreut fühlt. Darüber hinaus bestimmen Sie entscheidend das Bild, das vom GSCD in der Öffentlichkeit entsteht!

Die nachstehenden Punkte liefern Ihnen als angehender Züchter weitere Informationen zu Ihrem Vorhaben:

Bevor Sie mit der Zucht beginnen, sollten Sie sich im Vorfeld einige Fragen gestellt haben:

  • Wird Ihr Hund die Qualität der Rasse Gordon Setter verbessern oder zumindest aufrecht erhalten?

  • Entspricht Ihr Hund gemäß seinen gezeigten Leistungen, bzw. in seinem Erscheinungsbild dem besten Teil der Rasse, so daß es sinnvoll ist mit ihm zu züchten?

  • Sie als Züchter sind für das Leben und das Wohlergehen der von Ihnen gezüchteten Hunde verantwortlich. Haben Sie dieses Verantwortungsgefühl?

  • welpenSie sollten damit rechnen, daß es während der Trächtigkeit und/oder während der Geburt von Welpen zu Komplikationen kommen kann, Welpen sterben oder im schlimmsten Fall sogar Ihre Hündin. Sind Sie sich dieses Risikos bewusst?

  • Sie können mit einer wirklich verantwortungsvollen Zucht keinen finanziellen Überschuß erwirtschaften. Wollen Sie wirklich ein idealistisches Hobby betreiben?

  • Sie sollten jederzeit bereit sein, Ihren Welpenkäufern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, wenn Sie von ihnen angesprochen werden. Haben Sie genügend Zeit, sich jeder Anfrage individuell zu widmen?

  • Sie sind Ansprechpartner, wenn es rund um den Hund geht: Gesundheit, Ausbildung, Prüfungen, Ausstellungen und vieles mehr. Sind Sie tatsächlich fachkundig genug, um hier Auskunft geben zu können?

  • Sie müssen Menschenkenntnis haben, um für Ihre Welpen geeignete Hände zu finden. Werden Sie sich die Zeit für die Einschätzung nehmen?

  • Sie haben manches mal nur einige wenige Stunden, um zu entscheiden, ob der Interessent für Ihren kleinen Hund geeignet ist; wenn der Welpe vergeben und außer Haus ist, könnte Ihnen der neue Besitzer in der nachfolgenden Zeit unsympathisch werden. Werden Sie trotzdem für „Ihren" Welpen zur Verfügung stehen?

  • welpenJunge Hunde sind recht stimmgewaltig - manchmal auch um 6.00 Uhr morgens. Haben Sie dafür das nötige tolerante Umfeld und verständnisvolle Nachbarn?

  • Es könnte sein, daß Sie unter Umständen mehrere Welpen länger als 8 Wochen behalten. Sind Sie darauf räumlich und personell eingestellt?

  • Sie müssen damit rechnen, daß Ihnen der ein oder andere Hund, der von Ihnen gezüchtet wurde, zurückgegeben wird; evtl. ist er dann schon erwachsen. Können Sie diese Aufgabe managen?

  • Sie sollten im Vorfeld mit Ihrer Familie, bzw. Ihrem Lebenspartner abgestimmt haben, daß – insbesondere falls während der Aufzucht der Welpen irgendetwas schief läuft – Sie von ihnen in züchterischen Belangen unterstützt werden. Sind alle Familienmitglieder mit Ihren Zuchtambitionen einverstanden?

  • Sie müssen neben den diversen Formalitäten zur Zuchtzulassung auch das ein oder andere Seminar besuchen, Helfertätigkeiten im Club verrichten, ein Vorgespräch durchlaufen und die zukünftige Zuchtstätte besichtigen lassen. Ist Ihnen das recht?

Wenn Sie alle Fragen mit einem „Ja" beantworten können:

Herzlich Willkommen in unserem Zuchtverein!


Bevor Sie in unserem Club als Züchter registriert werden können, sollten Sie einen Zwingernamen beantragen. Bitte tun Sie dies rechtzeitig, denn die Namenszuerkennung - insbesondere wenn sie über die FCI erfolgen soll - kann bis zu sechs Monate dauern!

  Formular zur Registrierung eines Zwingernamens


Die Züchter des GSCD nehmen innerhalb des Clubs nicht nur eine besondere Stellung ein, sondern tragen auch eine besondere Verantwortung, die entsprechende Qualifikation erfordert. Daher sollten Sie sich als zukünftiger Züchter mit verschiedenen Themen rund um den Gordon Setter befaßt haben. Dazu zählen z.B.

  • Rassekunde (Herkunft, Eigenschaften, Verwendung, u.ä.)
  • erblichen Erkrankungen (HD, PRA, Kieferanomalien, Knickruten usw.)
  • Zuchtgeschehen (z.B. Ziele der Zucht, Zuchtauslese, Deckakt, Wurf u. Aufzucht)
  • Kenntnisse von Satzungen und Ordnungen

Als angehender Züchter sollten Sie einen erfahrenen Züchter als Ansprechpartner benennen können. Dies sollten Personen sein, die Sie jederzeit um Rat fragen können und die Ihnen – notfalls auch nachts – mit Rat und Tat zur Verfügung stehen oder Sie gar beim ersten Deckakt und/oder dem ersten Wurf begleiten.

neuzüchterVor der Ernennung zum Züchter im GSCD müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein:

  • Sie müssen mindestens drei Jahre Mitglied im GSCD sein;

  • Sie sollten mindestens einen Hund selbst auf Prüfungen und Ausstellungen des GSCD bis zur Zuchttauglichkeit geführt haben;

  • Sie benötigen einen Nachweis über die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen des VDH für die Zucht oder

  • einen Nachweis über die Teilnahme an einer vereinsinternen Weiterbildung für Züchter und/oder Richter

  • Sie sollten nachweislich bei zwei Ausstellungen und zwei Prüfungen des GSCD aktiv mitgeholfen haben;

  • Sie sollten an mindestens 2 Mitgliederversammlungen des GSCD teilgenommen haben;

  • Sie sollten Jagdscheininhaber sein, bzw. im engeren familiären Umfeld sollten Jagdscheininhaber vorhanden sein;

  • Sie sollten für die Zucht von Jagdhunden ein passendes häusliches Umfeld besitzen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgreich ein Aufnahmegespräch mit Vertretern des Vorstandes absolviert haben, die zukünftige Zuchtstätte besichtigt worden ist und Sie einen geschützten Zwingernamen besitzen, so werden Sie vom GSCD zum Züchter ernannt.





Diese kleine Liste gibt Ihnen einen Überblick, welchen Schritte notwendig sind, um GSCD-Züchter zu werden:

    • Zuchtordnung besorgen und durchlesen
    • Zul.-Ordnung für Neuzüchter besorgen und durchlesen
    • Hündin zuchttauglich schreiben lassen
    • Antrag zur Registrierung eines Zwingernamens stellen
    • formlosen Antrag zur Zulassung als Züchter beim GSCD stellen
    • Aufnahme-Gespräch durchlaufen
    • Zuchtstätten-Besichtigung durchführen lassen

Wenn Sie vom GSCD die Zwingerkarte und die Erlaubnis zur Zucht erhalten, dann können Sie Ihren ersten Wurf planen und durchführen.