Die Kommissionen des GSCD sind:

  • Zuchtkommission
  • Prüfungs- und Leistungsrichterkommission
  • Ausstellungs- und Ausstellungsrichterkommission
Jede Kommission besteht in der Regel aus fünf, mindestens jedoch aus drei Mitgliedern, die für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Die Mitglieder der Kommissionen beraten und unterstützen den Gesamtvorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben.


Die Zuchtkommission

unterstützt den Gesamtvorstand in Fragen der Zucht. Drei Mitglieder der Kommission müssen erfahrene Züchter sein, die mindestens drei Würfe im GSCD gezüchtet haben. Ein Kommissionsmitglied ist das Vorstandsmitglied für das Zuchtwesen.

Zusammensetzung:
E. Gortheil, S. Blanke, B. Westphal, P. Blatter, B. Schnabel (Vorstandsmitglied Zuchtwesen)

Die Prüfungs- und Leistungsrichterkommission

unterstützt den Gesamtvorstand in Fragen des Prüfungswesens. Drei Mitglieder der Kommission müssen im Sinne der Ausbildungsordnung vom GSCD anerkannte Leistungsrichter sein. Ein Kommissionsmitglied ist das Vorstandsmitglied für das Prüfungswesen.

Zusammensetzung:
M. Blanke, B. Wielage, Dr. Ing. P. Reiser, B. Thomas (Vorstandsmitglied komm. Prüfungswesen)

Die Ausstellungs- und Ausstellungsrichterkommission

unterstützt den Gesamtvorstand in Fragen des Ausstellungswesens. Drei Mitglieder der Kommission müssen im GSCD als Richter ausgebildet worden sein, im Besitz eines gültigen VDH-Richterausweises und ausbildungsberechtigt sein. Ein Kommissionsmitglied ist das Vorstandsmitglied für das Ausstellungswesen.

Zusammensetzung:
Diese Kommission konnte nicht besetzt werden.