Ausstellungswesen


  • Meldegelderhöhung ab 01.01.2017 (veröffentlicht in Heft 3/2016)
Ab dem 01.01.2017 gelten folgende Meldegebühren für CAC Ausstellungen des GSCD e.V.:
Veteranen und Jüngstenklasse  je 15,00 EUR / Alle anderen Klassen je 30,00 EUR

  • Änderung der GSCD Zuchtrichterausbildungsordnung (veröffentlicht in Heft 3/2016)
Ab 01.01.2017 gilt bei der Ausbildung von Zucht- und Formwertrichtern ausschließlich die aktuelle VDH-Zuchtrichter-Ausbildung-Ordnung. Die Zuchtrichterausbildungs-Ordnung des GSCD in der Fassung vom 24.10.1998 verliert ab dem 01.01.2017 ihre bisherige Gültigkeit.

Zuchtwesen


  • Redaktionelle Anpassung der Zucht-Ordnung (veröffentlicht in Heft 3/2016)
Die ZO des GSCD wurde an die neue VDH-Zucht-Ordnung redaktionell angepasst

§4 Zuchtmaßnahmen

Punkt 3. neue Formulierung (angepasst an den Originalwortlaut der VDH-ZO):
Bis zur zweiten Generation dürfen Nachkommen von Hunden, denen in Deutschland aufgrund zuchtausschließender Fehler die Zuchtzulassung verweigert bzw. die aufgrund dokumentierter zuchtausschließender Fehler nicht zur Zuchtzulassung vorgestellt wurden und mit denen im Ausland gezüchtet wurde, nicht in das Zuchtbuch/Register eines VDH-Mitgliedsvereins eingetragen werden. Dies gilt analog für die Nachkommen von Hunden, deren Zuchtzulassung durch einen VDH Mitgliedsverein rechtmäßig aberkannt wurde, sofern der Deckakt des entsprechenden Wurfes nach Aberkennung der Zuchtzulassung stattgefunden hat.

Punkt 4. entfällt

  • Hinweis für Deckrüdenbesitzer (veröffentlicht in Heft 1/2017)
Die Deckrüdenliste auf der Webseite des GSCD wird fortlaufend  aktualisiert. Alle Rüden, die älter als 13 Jahre sind, werden gestrichen, es sei denn, die Besitzer äußern den ausdrücklichen Wunsch, dass ihr Rüde für ein weiteres Jahr auf der Liste bleiben soll. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Zuchtwesen.

gordon setter