Diesen Titel kann nur ein Hund erlangen, der auf drei Frühjahrspaarsuchen nach der Prüfungsordnung des GSCD mit „Vorzüglich" bewertet wurde.

Dabei können aus einem Jahr nur zwei Preise zur Anrechnung kommen. Es können auch erste Preise entsprechender Prüfungen anderer deutscher Vereine für Englische Vorstehhunde zur Anrechnung kommen, sofern die jeweilige Prüfungsordnung vergleichbar ist.

Darüber hinaus muß der Hund auf einer von der FCI anerkannten Ausstellung in der Zwichen-, Offenen oder in der Gebrauchshundeklasse einen Formwert von mind. „Sehr gut" erhalten haben.

Die Antragstellung erfolgt beim Vorstandsmitglied für das Prüfungswesen des GSCD.