Nachstehende Bedingungen gelten für Hunderassen, die einer Arbeitsprüfung unterworfen sind. Hierzu zählt auch der Gordon Setter.

Um den Titel eines Internationalen Schönheits-Champions zu erlangen, müssen die Hunde dieser Rassen folgende Bedingungen erfüllen:

a) Erhalt von zwei Anwartschaften auf das Internationale Schönheits-Championat (CACIB) in zwei verschiedenen Ländern, unter zwei verschiedenen Richtern, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Konkurrenten.

b) Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss eine Frist von mindestens einem Jahr und einem Tag bestehen z.B. vom 1. Januar 1996 bis zum 1. Januar 1997.

Zusätzlich zu a) und b) müssen Jagdhunderassen eine für die Rasse spezifische Jagdprüfung (oder Test) bestanden haben, bei der die Anwartschaft zum nationalen Championat (CACT) in Wettbewerb gestellt wurde. Das Datum der Prüfung oder des Tests ist nicht relevant.

Unterlagen für den Titel sind einzureichen bei der > VDH-Geschäftsstelle <:

Verband für das Deutsche Hundewesen
z.Hd. Frau Buchholz
Westfalendamm 174
44141 Dortmund

Kostenpunkt € 25,-

Achtung – die Zuerkennung erfolgt über die FCI in Belgien und kann bis zu 6 Monate dauern!