Vergabe der Anwartschaften
Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

Zuerkennung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)"
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der > VDH-Geschäftsstelle < zu Händen Frau Eisenberg folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)
  • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
  • Gebühr 20,00 Euro
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.