Änderung der Zucht-Ordnung zum Thema PRA-Bestimmungen (gültig für die Mutation rcd4)

Der Vorstand des GSCD hat in Zusammenarbeit mit der Zuchtkommission nachstehende Änderung der Zuchtordnung beschlossen, um den Züchtern die Wahl eines ausländischen Zuchtrüden zu erleichtern und letztendlich den Genpool zu vergrößern.

Da alle Zuchthündinnen auf PRA getestet werden müssen, ergibt sich aus der Änderung die Möglichkeit, dass zukünftig bei der Wahl eines ausländischen Rüden dieser keinen PRA Test benötigt, sofern die Hündin PRA-frei ist.

Auszug aus der ZO, § 5 Zuchttauglichkeit

"PRA-Bestimmungen (gültig für die Mutation rcd4)

2.5 folgende Bestimmungen in Hinblick auf PRA (Progressive Retina Atrophie) erfüllen:

Bestimmung alt:
7. Ausländische Deckrüden dürfen bis zum 01.06.2017 ohne einen DNA-PRA-Test zu Zucht eingesetzt werden, sofern die zu verpaarende Hündin „PRA-clear/frei“ ist.
Ab dem 01.06.2017 dürfen nur noch ausländische Rüden eingesetzt werden, die das DNA-PRA-Testergebnis „clear/frei“ oder „carrier/Träger“ aufweisen.

Bestimmung neu:
7. Ausländische Deckrüden dürfen ohne DNA-PRA-Test zur Zucht eingesetzt werden, sofern die zu verpaarende Hündin „PRA-clear/frei“ ist. ..."

Die Änderung erhält mit dem Erscheinen in Heft 1/2018 Gültigkeit.

icon pdf  Zuchtordnung Stand 2/2018